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Elternbeirat

1. Vorsitzende:

Jessica Gleichmar

Stellvertretende Vorsitzende:

Alexandra Bischof-Pircher

Schriftführerin:

Weitere Mitglieder des Elternbeirates:

Tina Fischer, Julia Forkel, Mona Heimann, Christin Hübsch, Carolin Kaiser, Tamara König, Marcel Munder, Sabine Wöhner - Pertsch, Petra Waldinger, Kerstin Wiedemann

Aufgaben des Elternbeirats

Welche Rechte und Pflichten hat der Elternbeirat?

Die Aufgaben des Elternbeirats sind unter anderem:
  • die Interessen der Eltern der Schüler zu vertreten;
  • den Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu informieren und auszusprechen;
  • das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften zu vertiefen;
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten;
  • die Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag zu beraten;
  • über die Verwendung von Lernmitteln zu beraten;
  • bei Verfahren, die zur Entlassung eines Schülers führen können, gehört zu werden.

Kann der Elternbeirat überhaupt etwas verändern?

Ja, er kann!
Grundsätzlich sind im Erziehungsgesetz und in den Schulgesetzen für die einzelnen Schularten die Befugnisse des Elternbeirats geregelt. Jeder Elternbeirat sollte diese Gesetze kennen, d.h. sich einmal die für seine Schulart gültigen einschlägigen Artikel und Paragrafen genau anschauen. Schulordnungen gibt es im Buchhandel, wenn Sie sie nicht in der Schule ohnehin bekommen.

Im Laufe der letzten Jahre wurden aufgrund der Arbeit der Elternvertreter die Elternrechte deutlich klarer formuliert, die Mitsprachemöglichkeiten auf verschiedene Gebiete ausgedehnt. So können Elternbeiräte jetzt z.B. auch in der Lehrerkonferenz zu wichtigen Themen Stellung nehmen und ihre Meinung dem gesamten Kollegium vortragen.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst